Nachtfahrtordnung – Schlechtwetterordnung

NachtfahrtGilt ab einbrechender Dämmerung, und bei aufziehendem Schlechtwetter
sowie auf Anordnung des Skippers

1) An Deck nur mit Schwimmweste und Lifebelt ! Aufenthalt ausschließlich im Cockpit

2) Bei aufziehendem Schlechtwetter oder unklaren Situationen ist sofort der Skipper zu verständigen und an Deck zu holen auch wenn er Freiwache hat oder schläft!

3) Ausbringen und belegen einer backbord und einer steuerbord Sorgleine!

4) Kein unnötiger Segelwechsel !

5) Niemand hält sich ohne zwingendem Grund auf dem Vorschiff auf!

6) Wer am Mast oder auf dem Vorschiff zu tun hat, bespricht sein Vorhaben mit dem Rudergänger, damit der ihn beobachten und Unregelmäßigkeiten feststellen kann !

7) Wer am Mast oder auf dem Vorschiff zu tun hat, klinkt seinen Lifebelt in die Sorgleine ein.

8) Niemand steht, sitzt liegt oder turnt hinter dem Rudergänger!

9) Bei Arbeiten an Deck wird die Decksbeleuchtung eingeschaltet!

10) Balanceakte an der Seereling zum Zwecke des Pinkelns sind striktes verboten (siehe auch Schiffsordnung) !

11) Seekranke erleichtern sich auf der Bordtoilette, der Hechtsprung zur Leereling unterbleibt!

12) Alkohol verboten!

13) Smutje sorgt für ausreichend heiße Getränke und eventuell heiße Suppe (Thermoskanne), sowie Notverpflegung!

14) Das Schiffsinnere ist möglichst trocken und warm zu halten!